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EINLAGENSICHERUNG.
Information zur Einlagensicherung gem. §38 Abs. 2 ESAEG.
Die Veröffentlichung der Information zur Einlagensicherung gem. §38 Abs.2 ESAEG erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Es wird in diesem Zusammenhang explizit darauf hingewiesen, dass die BMW Austria Bank GmbH zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich konzerninterne Einlagen zu Refinanzierungszwecken hält und entgegen nimmt.